InhaltGeschäftsverteilungGeschäftsverteilung im höheren und gehobenen Dienst
Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichtes regelt von vorneherein, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten. Die Geschäftsverteilungspläne für die Rechtspfleger und die Serviceeinheiten (Abteilungen) werden vom Direktor des Amtsgerichts aufgestellt. Welche Abteilung für ihr Anliegen zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Rubrik Aufgaben / Abteilungen. Dort finden Sie auch die Telefonnummer ihres Ansprechpartners im Amtsgericht Minden. Den vollständigen Wortlaut der Geschäftsverteilungspläne können Sie sich bei Bedarf im PDF-Format ansehen. Hierzu benötigen Sie das Programm Acrobat-Reader
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© Amtsgericht Minden, 2012