Amtsgericht Minden

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Schöffen

Informationen rund um das Schöffengericht

Als Schöffen werden in der Bundesrepublik Deutschland die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit der Amts- und Landgerichte bezeichnet. Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist - wie die kleine Strafkammer eines Landgerichts regelmäßig mit einem Berufs- und zwei Laienrichtern, eben den Schöffen, besetzt.

Die Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung - soweit das Gesetz nichts anderes regelt - in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus wie die Berufsrichter, und zwar auch bei Entscheidungen, die mit der Urteilsfindung nicht unmittelbar im Zusammenhang stehen. Das bedeutet: Im Laufe der Hauptverhandlung ist der Schöffe Richter mit den gleichen Befugnissen wie die Berufsrichter. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter. Sie sind genau wie die Berufsrichter unabhängig in ihrer Entscheidung und dabei nur an Recht und Gesetz gebunden, nicht an irgendwelche Grundsatzurteile höherer Gerichte oder an Anträge der Staatsanwaltschaft.


 

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