Amtsgericht Minden

Startseite | Übersicht | Impressum |

Ausbildung

Ein Blick auf den Arbeitsplatz der Auszubildenden. Ein Blick auf den Arbeitsplatz der Auszubildenden

Das Amtsgericht Minden ist Ausbildungsgericht für das Berufsbild des/der Justizfachangestellten.

Die Einstellung der Auszubildenden erfolgt in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres.

Die Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten ist staatlich anerkannt und somit bundeseinheitlich geregelt.

Einstellungsvoraussetzung:

Fachoberschulreife

sowie zur Teilnahme am Auswahlverfahren unter anderem mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch.

Dauer:

Die Dauer der Ausbildung beträgt zweieinhalb Jahre.

Bewerbungen sind zu richten an den

Direktor des Amtsgerichts

Königswall 8

32423 Minden

Bewerbungsunterlagen:

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • handgeschriebener Lebenslauf einschließlich lückenloser Nachweise über die bisherige Schul- und eventuelle Berufslaufbahn,
  • Lichtbild und
  • Zeugnisse der Klasse 9 sowie die danach erteilten Zeugnisse.
Bewerbungsschluss für das Einstellungsjahr 2012:

22. Oktober 2011 (Eingangsdatum beim Gericht)

Der Termin für den schriftlichen Einstellungstest im Rahmen des Auswahlverfahrens wird rechtzeitig bekannt gemacht.

Dieser Test besteht aus folgenden Teilen von jeweils 30 Minuten Dauer:

  1. Allgemeinwissen,
  2. Diktat,
  3. Fehlertext und
  4. Mathematik.

Verlauf der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt überwiegend beim Amtsgericht Minden, aber auch bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld externer Link, öffnet neues Browserfenster, in der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Bielefeld externer Link, öffnet neues Browserfenster und in der Handelsregisterabteilung des Amtsgerichts Bad Oeynhausen externer Link, öffnet neues Browserfenster.
Arbeitsgebiet:

Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Serviceeinheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Verwaltung, Nachlass, Vormundschaft und Betreuungen, Register tätig.

Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.


Der Arbeitsplatz einer Justizfachangestellten. Der Arbeitsplatz einer Justizfachangestellten.
Berufliche Fähigkeiten:

Justizfachangestellte

  • setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein,
  • erteilen Auskünfte,
  • nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf,
  • führen Registraturarbeiten durch,
  • führen Dateien und Karteien,
  • bearbeiten Posteingang und -ausgang,
  • berechnen, vermerken und überwachen Fristen,
  • gewähren Akteneinsicht,
  • fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke,
  • veranlassen Veröffentlichungen,
  • erheben statistische Daten,
  • veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung,
  • erstellen Protokolle,
  • berechnen Kosten,
  • überwachen Zahlungseingänge.
Berufsschule:

Begleitend zur Ausbildung gehört auch der regelmäßige Besuch der Berufsschule. Diese Berufsschule, das Rudolf-Rempel-Berufskolleg externer Link, öffnet neues Browserfenster, befindet sich in Bielefeld und muss wöchentlich an zwei Tagen besucht werden.

Erholungsurlaub:

Jedem Auszubildenden steht pro Kalenderjahr ein Urlaubsanspruch von 26 Tagen zu, für nicht volle Kalenderjahre anteilig. Der Urlaub ist möglichst in den Schulferien abzuwickeln.

Vergütung:

Die Ausbildungsvergütung beträgt zur Zeit:

1. Ausbildungsjahr 703,58 Euro

2. Ausbildungsjahr 754,42 Euro

3. Ausbildungsjahr 801,05 Euro


 

© Amtsgericht Minden, 2012