In einem Zivilverfahren geht es um die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche (Miet-, Vertrags-, Nachbarschafsrecht u.a.)
Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.
Unter die Zivilsachen fallen insbesondere:
- Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000,00 Euro nicht übersteigt,
- Mietstreitigkeiten,
- Urkunden-, Wechsel und Scheckprozesse,
- Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren,
- Streitigkeiten wegen Viehmängel und Streitigkeiten wegen Wildschadens,
- Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten, Reisediensten sowie wegen Beförderungsentgelte,
- Streitigkeiten nach § 43 Nummer 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (ausschließliche Zuständigkeit)
- Aufgebotsverfahren.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Beklagten.
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:
- Buchstaben B und C (Abteilung 2):
Zimmer 503 / 3. Etage Telefon: 0571 8886-576
- Buchstaben S, U und Z (Abteilung 20):
Zimmer 501 / 3. Etage Telefon: 0571 8886-572
- Buchstaben H und R (Abteilung 28):
Zimmer 500 / 3. Etage Telefon: 0571 8886-570
- Buchstaben A, Dm bis Dz, J und N bis Q (Abteilung 22):
Zimmer 500 / 3. Etage Telefon: 0571 8886-571
- Buchstaben F, M und T (Abteilung 26):
Zimmer 503 / 3. Etage Telefon: 0571 8886-576
- Buchstaben E, K und V (Abteilung 19):
Zimmer 502 / 3. Etage Telefon: 0571 8886-574
- Buchstaben Da bis Dl, G, I, L, W, X, Y und alle Aufgebotssachen (Abteilung 21):
Zimmer 503 / 3. Etage Telefon: 0571 8886-577