Amtsgericht Minden

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Zivilsachen

In einem Zivilverfahren geht es um die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche (Miet-, Vertrags-, Nachbarschafsrecht u.a.)
Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.

Unter die Zivilsachen fallen insbesondere:

  • Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000,00 Euro nicht übersteigt,
  • Mietstreitigkeiten,
  • Urkunden-, Wechsel und Scheckprozesse,
  • Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren,
  • Streitigkeiten wegen Viehmängel und Streitigkeiten wegen Wildschadens,
  • Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten, Reisediensten sowie wegen Beförderungsentgelte,
  • Streitigkeiten nach § 43 Nummer 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (ausschließliche Zuständigkeit)
  • Aufgebotsverfahren.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Beklagten.

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:
  • Buchstaben B und C (Abteilung 2):
    Zimmer 503 / 3. Etage                    Telefon: 0571 8886-576

  • Buchstaben S, U und Z (Abteilung 20):
    Zimmer 501 / 3. Etage                    Telefon: 0571 8886-572

  • Buchstaben H und R (Abteilung 28):
    Zimmer 500 / 3. Etage                    Telefon: 0571 8886-570

  • Buchstaben A, Dm bis Dz, J und N bis Q (Abteilung 22):
    Zimmer 500 / 3. Etage                    Telefon: 0571 8886-571

  • Buchstaben F, M und T (Abteilung 26):
    Zimmer 503 / 3. Etage                    Telefon: 0571 8886-576

  • Buchstaben E, K und V (Abteilung 19):
    Zimmer 502 / 3. Etage                    Telefon: 0571 8886-574

  • Buchstaben Da bis Dl, G, I, L, W, X, Y und alle Aufgebotssachen (Abteilung 21):
    Zimmer 503 / 3. Etage                    Telefon: 0571 8886-577

 

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