Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, deren wesentliche Aufgabe es ist, jedem die Möglichkeit einzuräumen, sich durch Einsicht wichtige rechtliche Informationen über Geschäftspartner zu verschaffen. Das Register bietet die Möglichkeit, sich Dritten gegenüber durch Verweis auf eine erfolgte Eintragung zu legitimieren. Das Register genießt öffentlichen Glauben; alle Eintragungen gelten Dritten (Bürgern, anderen Kaufleuten) gegenüber als richtig.
Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine des Amtsgerichtsbezirks eingetragen nebst den vertretungsberechtigten Personen.
Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen (mindestens 7), der
- auf eine gewisse Dauer angelegt ist,
- einen gemeinsamen Zweck verfolgt,
- einen eigenen Namen hat,
- durch einen Vorstand als Organ handelt und
- unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder besteht.
Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit; das heißt, er erhält die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein und nimmt als solcher selbständig unter seinem Namen am Rechtsleben teil.
Das Vereinsregister für den Bezirk des Amtsgerichts Minden wird seit dem 01.09.2009 beim Amtsgericht Bad Oeynhausen geführt
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:
Amtsgericht Bad Oeynhausen, Bismarckstraße 12 in 32545 Bad Oeynhausen, Telefon: 05731 158-0 (Zentrale)