Amtsgericht Minden

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Strafsachen

Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Privatklage- und Haftsachen
In den allgemein als "Strafabteilung" bezeichneten Abteilungen werden Strafsachen, Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldverfahren), Privatklagesachen und Haftsachen bearbeitet, wird die Bewährungsaufsicht (Kontrolle der Einhaltung der Bewährungsauflagen) geführt und die Vollstreckung der verhängten Strafen gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) durchgeführt.

Beim Amtsgericht Minden gibt es sowohl Einzelrichterstrafsachen als auch Schöffengerichtssachen (ein Berufs- und zwei Laienrichter). Bei den Schöffengerichtssachen ist das Amtsgericht Minden neben dem eigenen Gerichtsbezirk auch für die Bezirke der Amtsgerichte Lübbecke und Rahden zuständig, insgesamt also für den sogenannten Altkreis Minden-Lübbecke.

Zudem werden Besuchserlaubnisse für Häftlinge erteilt, die auf Grund hiesiger Verfahren in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen.

Die Zuständigkeit der unterschiedlichen Abteilungen richtet sich nach dem Sachgebiet und gegebenenfalls dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Beschuldigten.

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:
  • Schöffensachen:
    Abteilung 25, Zimmer 518 / 3. Etage, Telefon 0571 8886-582

  • Jugendschöffensachen sowie die Vollstreckung hieraus (VRJs).
    Abteilung 12, Zimmer 518 / 3. Etage, Telefon 0571 8886-582

  • Einzelrichterstrafsachen für die Buchstaben A bis K ohne Jugendliche und Heranwachsende:
    Abteilung 5, Zimmer 519 / 3. Etage, Telefon 0571 8886-584

  • Einzelrichterstrafsachen für die Buchstaben L bis Z ohne Jugendliche und Heranwachsende:
    Abteilung 13, Zimmer 525, Tel. 0571 8886-525

  • Besonders beschleunigte Verfahren aus den Abteilungen 5 und 13:
    Zimmer 519 / 3. Etage, Telefon 0571 8886-584

  • Einzelrichterstrafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Zusatz "jug" oder "Hw" im Aktenzeichen) sowie die Vollstreckung hieraus (VRJs):
    Abteilung 15 und andere, Zimmer 520 / 3. Etage, Telefon 0571 8886-520

  • Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) mit den Endziffern 1 bis 3 des Aktenzeichens:
    Abteilung 15, Zimmer 519 / 3. Etage, Telefon 0571 8886-584

  • Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) mit den Endziffern 4 bis 0 des Aktenzeichens:
    Abteilung 15, Zimmer 525 / 3. Etage, Telefon 0571 8886-588

  • Erzwingungshaftsachen (Erzwingung der Zahlung einer Geldbuße):
    Abteilung 23, Zimmer 244 / Erdgeschoss, Telefon 0571 8886-271

 

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