Amtsgericht Minden

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Rechtsantragsstelle

Jedes Amtsgericht hat eine Rechtsantragsstelle, die direkte, praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen bei Gericht bietet. Das Amtsgericht Minden hat allerdings keine zentrale, also für alle denkbaren Anträge und Erklärungen zuständige Rechtsantragsstelle. Jede Abteilung nimmt die Anträge und Erklärungen als Rechtsantragstelle für ihr Sachgebiet auf.

Die häufigste Inanspruchnahme dieser Rechtsantragstelle erfolgt auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechtes. Für diese Sachgebiete können Sie sich - sofern noch kein Verfahren bei Gericht anhängig ist - an folgende Stellen wenden. Die Zuständigkeit richtet sich bei den Neuanträgen nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Antragstellers.

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner erfahren Sie an der im Eingangsbereich befindlichen Auskunft.

Sofern ein Verfahren bereits eingeleitet ist und hinsichtlich der übrigen Sachgebiete wenden Sie sich bitte an die zuständige Serviceeinheit. Die entsprechende Zimmer- und Telefonnummer finden Sie über über die Aufstellung der diversen Abteilungen.


 

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