Amtsgericht Minden

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Nachlasssachen

Darstellung des Verfahrens vor dem Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheines. Annahme und Ausschlagung des Erbes u.a.
Diese Abteilung ist zuständig für die Aufbewahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen; die Aufnahme von Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungen; die Erteilung von Erbscheinen sowie die Anordnung von Nachlasspflegschaften bei unbekannten Erben.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen der verstorbenen Person.

Ihren zuständigen Ansprechpartner (Abteilung 7) finden Sie hier:
  • Buchstabe A bis G und K bis M:
    Zimmer 604 / 4. Etage                    Telefon: 0571 8886-604

  • Buchstabe H bis J und N bis Z:
    Zimmer 613 / 4. Etage                    Telefon: 0571 8886-613

 

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