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Handels- und Genossenschaftsregister

Informationen zum Handels- und Genossenschaftsregister
Handels- und Genossenschaftsregister sind öffentliche Register, deren wesentliche Aufgabe es ist, jedem die Möglichkeit einzuräumen, sich durch Einsicht wichtige rechtliche Informationen über Geschäftspartner zu verschaffen. Die Register bieten die Möglichkeit, sich Dritten gegenüber durch Verweis auf eine erfolgte Eintragung zu legitimieren. Die Register genießen öffentlichen Glauben; alle Eintragungen gelten Dritten (Bürgern, anderen Kaufleuten) gegenüber als richtig.

 

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.

  • In die Abteilung A werden eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
  • In die Abteilung B werden Kapitalgesellschaften, im wesentlichen Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- eingetragen.

Genossenschaften sind im Genossenschaftsregister erfasst, soweit ihr Sitz oder eine Zweigniederlassung im Amtsgerichtsbezirk Minden liegt.

Das Handels- und das Genossenschaftsregister für den Bezirk des Amtsgerichts Minden werden beim Amtsgericht Bad Oeynhausen geführt.

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:

Amtsgericht Bad Oeynhausen, Bismarckstraße 12 in 32545 Bad Oeynhausen, Telefon: 05731 158-0 (Zentrale)


 

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