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Güterrechts- und Partnerschaftsregister

Informationen zum Güterrechts- und Partnerschaftsregister
Güterrechts- und Partnerschaftsregister sind öffentliche Register, deren wesentliche Aufgabe es ist, jedem die Möglichkeit einzuräumen, sich durch Einsicht wichtige rechtliche Informationen über Geschäftspartner zu verschaffen. Die Register bieten die Möglichkeit, sich Dritten gegenüber durch Verweis auf eine erfolgte Eintragung zu legitimieren. Die Register genießen öffentlichen Glauben; alle Eintragungen gelten Dritten (Bürgern, anderen Kaufleuten) gegenüber als richtig.

 

In das Güterrechtsregister könnenvom gesetzlichen Eherecht abweichende Vereinbarungen eingetragen werden.

Hier kann zum Beispiel die Einführung der Gütertrennung durch notariellen Ehevertrag (anstelle der in Deutschland grundsätzlich geltenden Zugewinngemeinschaft der Eheleute) verlautbart werden, aber auch zum Beispiel die Beschränkung oder Ausschließung der Berechtigung eines Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen (§ 1357 Absatz 2 BGB). Eintragungen erfolgen nur auf Antrag, entweder beider Eheleute oder in bestimmten Fällen eines Ehegatten, wenn er die begehrte Eintragung durch Vorlage entsprechender Unterlagen (zum Beispiel des Ehevertrages) rechtfertigt. Anträge auf Eintragung in das Güterrechtsregister bedürfen der Beglaubigung durch einen Notar.

Einsicht in das Güterrechtsregister ist jedem zu gewähren, ebenso in die Aktenstücke, auf die die Eintragung Bezug nimmt. Auszüge können wie bei den anderen Registerarten erteilt werden.

Ihren zuständigen Ansprechpartner für das Güterrechtsregister finden Sie hier:

Abteilung 6                    Zimmer 613 / 4. Etage                    Telefon: 0571 8886-613

 

Angehörige Freier Berufe können sich zur Ausführung ihrer Berufe zusammenschließen. Diese Gesellschaften können im Partnerschaftsregister gem. § 4 PartGG eingetragen werden. Das Partnerschaftsgericht wird beim Amtsgericht Essen für ganz Nordrhein-Westfalen geführt.

Ihren zuständigen Ansprechpartner für das Partnerschaftsregister finden Sie hier:

Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52 in 45130 Essen, Telefon: 0201 803-0 (Zentrale).


 

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